Prüfungssperren an der TU Wien
Morgen wird an der TU eine Rechtsvorschrift in Kraft treten, die es ermöglicht, Studierende für einen Zeitraum von acht Wochen für eine Prüfung zu sperren, falls sie sich nicht rechtzeitig abgemeldet haben. Geichzeitig wird aber auch das Recht der Studierenden geschaffen, sich bis zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag von einer Prüfung abzumelden.
Hier noch die Vorschrift im Wortlaut:
Bitte beachtet das für eure Prüfungsanmeldungen!